Die Aufgaben des Vorstandes
(1) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Freien Wählervereinigung Bad Wörishofen e.V. und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt.
(2) Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung oder durch Beschluss der Mitgliederversammlung einem anderen Organ übertragen sind.
(3) Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören insbesondere:
- die Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
- die Vorbereitung, Einberufung und Durchführung der Mitgliederversammlungen,
- die Leitung und Organisation der laufenden Vereinsarbeit,
- die Verwaltung des Vereinsvermögens sowie die ordnungsgemäße Führung der Vereinsfinanzen,
- die Aufstellung eines Haushaltsplans und die Erstellung von Rechenschafts- und Tätigkeitsberichten,
- die Aufnahme und Betreuung der Mitglieder,
- die Vertretung des Vereins nach innen und außen sowie die Öffentlichkeitsarbeit.
(4) Der Vorstand bereitet die politischen Zielsetzungen der Freien Wählervereinigung Bad Wörishofen vor und koordiniert die kommunalpolitische Arbeit im Rahmen der Vereinszwecke. Er unterstützt und begleitet die Tätigkeit der Mandatsträger, ohne deren Mandatsausübung zu binden.
(5) Der Vorstand ist für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlvorschlägen und Wahlkämpfen zuständig, soweit gesetzliche Vorschriften oder Beschlüsse der Mitgliederversammlung nichts anderes regeln.
(6) Der Vorstand ist an die Satzung sowie an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden und hat seine Tätigkeit ehrenamtlich und im Interesse des Vereins auszuüben.
Stand: 10.01.2026